Ihre Notarinnen und Notare in Bern
Wir bieten qualitativ hochstehende notarielle Dienstleistungen. Diese beinhalten neben dem Verfassen von öffentlichen Urkunden eine gesamtheitliche und fundierte Beratung. Im Zentrum stehen die Wünsche und Ziele unserer Kundinnen und Kunden, für deren Anliegen wir die individuell passenden Lösungen erarbeiten. Die Kompetenzen unserer Notarinnen und Notare in Bern umfassen insbesondere das Familien- und Erbrecht, das Immobiliarsachenrecht sowie das Gesellschafts- und Stiftungsrecht.
Erb- und Familienrecht
Die Nachlassplanung ist einer unserer Stärken, und wir beraten Sie gerne bei Ihrer Erb- und Familienregelung. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des für Sie geeigneten Ehe- oder Konkubinatsvertrags und helfen Ihnen bei der Regelung Ihres Nachlasses. Eine klare Regelung stellt sicher, dass der Nachlass in Ihrem Sinne und möglichst ohne Konflikt unter den Erben abgewickelt werden kann. Wir beraten Sie bei den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, welche Ihnen Ehevertrag, Erbvertrag und Testament bieten. Unsere Notarinnen und Notare in Bern unterstützen Sie ebenfalls gerne beim Verfassen eines Vorsorgeauftrages, mit welchem Sie bestimmen können, wer Sie betreuen und die wichtigen Entscheide für Sie treffen soll, falls Sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr urteilsfähig sein sollten.
Liegenschaften (Immobiliarsachenrecht)
Für alle Arten von Immobilientransaktionen bringen wir unsere grosse Erfahrung ein. Ob Sie privat ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen oder familienintern übertragen wollen: Wir beraten Sie rechtlich und helfen Ihnen, Fallstricke zu vermeiden. Wir prüfen auch, ob es für Sie – z. B. zur Absicherung unter Ehegatten – auch ehe- und erbrechtlichen Handlungsbedarf gibt. Ebenso kompetent begleiten wir Sie als institutionelle Anleger bei Liegenschaftstransaktionen. Unsere spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse erlauben eine termingerechte und effiziente Abwicklung. Auch berät Sie unser Notariat in Bern gerne bei Bauprojekten und Arealentwicklungen sowie bei der Begründung von Stockwerkeigentum.
Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und beraten Sie unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur geeigneten Gesellschaftsform (z. B. Aktiengesellschaft oder GmbH) und zur konkreten Ausgestaltung der Gesellschaftsstruktur. Auch wenn Sie die Statuten Ihrer Gesellschaft ändern oder deren Kapital erhöhen oder herabsetzen wollen, beraten Sie bei der Wahl der verschiedenen Möglichkeiten. Auch bei Umstrukturierungen (Fusion, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Stiftungen
Möchten Sie eine Stiftung errichten oder haben Sie andere stiftungsrechtliche Fragen? Unser Kompetenzzentrum Stiftungen berät und unterstützt Sie umfassend.
Ihre Ansprechpersonen
Dominique Baumann-Stucki
Rechtsanwältin und Notarin / Partnerin, Stellvertreterin des Managing Partners
T +41 31 320 59 20
Fabrizio Andrea Liechti
Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar / Partner, Fachanwalt SAV Erbrecht
T +41 31 320 59 34
Nicole von Graffenried
Rechtsanwältin und Notarin, Gesellschafterin
T +41 31 320 58 40
Häufige Fragen
Ein Testament muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet sein (mit Ort und Datum) oder notariell beurkundet werden.
Für die Übertragung des Hauses braucht es stets eine öffentliche Übertragung. Wir besprechen mit Ihnen die geeignete Form (z. B. Verkauf, Schenkung, Erbvorbezug) und beraten Sie hinsichtlich familien- und erbrechtlicher Folgen einer solchen Übertragung.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer Sie betreuen und für Sie die notwendigen Entscheide treffen soll, falls Sie urteilsunfähig werden sollten und Unterstützung benötigen, insbesondere auch in administrativen, finanziellen und rechtlichen Belangen. Mit einem Vorsorgeauftrag lassen sich häufig Massnahmen der KESB vermeiden.
In einem Ehevertrag können Sie regeln, wem was gehört und was mit Ihren Vermögenswerten im Falle einer Scheidung oder im Todesfall geschehen soll. Häufig ist die Kombination mit einem Erbvertrag sinnvoll. Damit ein Ehe- bzw. ein Erbvertrag gültig ist, muss er von einem Notar oder einer Notarin öffentlich beurkundet werden. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in einem Gespräch auf.
Die Gründung einer GmbH oder einer AG muss durch einen Notar oder eine Notarin öffentlich beurkundet werden. Wir beraten Sie gerne zur geeigneten Gesellschaftsform und zur konkreten Ausgestaltung anhand der jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse.
Wissenswertes
Hier finden Sie nützliche Dokumente und Links:
- Notariatsgesetz (Kanton Bern – Erlass-Sammlung)
- Verordnung über die Notariatsgebühren (Kanton Bern – Erlass-Sammlung)
- Verband Bernischer Notare (bernernotar.ch)
- Institut für Notariatsrecht und notarielle Praxis (unibe.ch)
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Von Graffenried AG Recht
Zeughausgasse 18 | 3001 Bern
T +41 31 320 59 11
recht@graffenried-recht.ch